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   BVerwG, 19.08.1970 - VI B 35.70   

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https://dejure.org/1970,1553
BVerwG, 19.08.1970 - VI B 35.70 (https://dejure.org/1970,1553)
BVerwG, Entscheidung vom 19.08.1970 - VI B 35.70 (https://dejure.org/1970,1553)
BVerwG, Entscheidung vom 19. August 1970 - VI B 35.70 (https://dejure.org/1970,1553)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von Vordienstzeiten - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erfordernis der Förderlichkeit einer Tätigkeit zur Ernennung des Beamten - Dienstzeit bei der sowjetzonalen Reichsbahn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1970 - VI B 35.70
    Im übrigen erschöpft sich das Beschwerdevorbringen, das offensichtlich dem Unterschied zwischen einer Revisionsbegründung und der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde (vgl. BVerwGE 13, 90 [91/92]) nicht gerecht wird, in bloßen Gegenbehauptungen und Angriffen gegen die tatsächliche und rechtliche Würdigung des Berufungsgerichts.
  • BVerwG, 16.05.1961 - II C 192.58
    Auszug aus BVerwG, 19.08.1970 - VI B 35.70
    Das Berufungsurteil weicht nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Mai 1961 - BVerwG II C 192.58 - (Buchholz 232 § 115 BBG Nr. 10) ab.
  • BVerwG, 09.07.1970 - VI B 25.70

    Irrevisibilität früheren, vor dem 8. Mai 1945 außer Kraft getretenen

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1970 - VI B 35.70
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat eine Rechtssache nur dann grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, wenn sie grundsätzliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfragen aufwirft, deren im künftigen Revisionsverfahren zu erwartende Entscheidung der Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts zu dienen geeignet ist (vgl. Beschluß vom 9. Juli 1970 - BVerwG VI B 25.70 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 11.03.1970 - VI C 62.65

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1970 - VI B 35.70
    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, daß im Rahmen der Anwendung des § 115 Abs. 1 Nr. 2 (erste Alternative) BBG das Erfordernis der Förderlichkeit der Tätigkeit zusätzlich und unabhängig von der Feststellung erfüllt sein muß, daß die Tätigkeit zur Ernennung des Beamten geführt hat (vgl. Urteil vom 11. März 1970 - BVerwG VI C 62.65 -).
  • BVerwG, 18.07.1969 - VI B 25.69

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Besoldung eines

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1970 - VI B 35.70
    Damit kann aber die grundsätzliche Bedeutung der Sache im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht begründet werden (vgl. Beschluß vom 18. Juli 1969 - BVerwG VI B 25.69 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 19.02.1998 - 2 C 12.97

    Ruhegehaltfähige Zeiten, innerer zeitlicher Zusammenhang mit der Vordienstzeit;;

    Er liegt vor, wenn der Beamte durch die vorherige Tätigkeit Fähigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die Grund - aber nicht notwendigerweise der ausschlaggebende Grund - für die Ernennung waren (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 1961 - BVerwG 2 C 192.58 - sowie Beschluß vom 19. August 1970 - BVerwG 6 B 35.70 - ).
  • BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 19.81

    Besoldungsdienstalter - Anrechnung von Vortätigkeiten

    Hiervon abgesehen ist auch bei der Festsetzung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit Voraussetzung, daß die vom Beamten ausgeübte Tätigkeit und die während der Beschäftigungszeit erworbenen Fähigkeiten und Erfahrungen ein - wenn auch nicht der ausschlaggebende - Grund für seine Übernahme in das Beamtenverhältnis gewesen sind (vgl. Fürst, GKÖD I, 2, K § 115 Rdz. 34; Beschluß vom 19. August 1970 - BVerwG 6 B 35.70 - [Buchholz 232 § 115 BBG Nr. 32]).
  • VGH Hessen, 13.03.1991 - 1 UE 1254/86

    Ruhegehaltfähige Dienstzeit - innerer Zusammenhang bei Vordienstzeiten

    Das Erfordernis der "Förderlichkeit" muß dabei unabhängig und zusätzlich von der Feststellung erfüllt sein, daß der Beamte auf Grund der Tätigkeit ernannt worden ist (BVerwG, Urteil vom 19.8.1970 -- VI B 35.70 --, Buchholz 232 § 155 BBG Nr. 32).
  • BVerwG, 08.11.1990 - 2 B 110.90

    Rechtsgrundsätzliche Bedeutung bei der Frage nach dem Umfang der Berücksichtigung

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß neben das Erfordernis der Förderlichkeit der Tätigkeit zusätzlich die Feststellung treten muß, daß die Tätigkeit zur Ernennung des Beamten geführt hat (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11. März 1970 - BVerwG 6 C 62.65 - Beschluß vom 19. August 1970 - BVerwG 6 B 35.70 - ).
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